Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Die Vielseitigkeitsprüfung (VPG) beinhaltet drei Disziplinen:

Fährtenarbeit – Abteilung A –

Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur während der Hund in einem Gelände (Acker, Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinns Gegenstände finden muss.Es werden besondere Ansprüche an die Nasenveranlagung der Hunde gestellt. Hier muss der Hund dem Geruch einer zuvor gelegten Menschenspur folgen und verschiedene auf der Fährte abgelegte Gegenstände anzeigen. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigekit des Hundes geschult.

 

Gehorsam – Abteilung B –

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller. Hier müssen Hund und Hundeführer Hamonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

Zu den Gehorsamsübungen gehören das frei folgen des Hundes ohne Leine, die Sitz-, Platz- und Stehübung, das Apportieren eines Bringholzes.

 

Schutzdienst – Abteilung C –

Bei der Ausbildung zum Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Ebenso wird auf den vorhandenen Spieltrieb die gesamte Schutzdienstausbildung aufgebaut.

Der Hund muss immer an der Hand des Hundeführers stehen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.

 

Was bietet der VPG-Sport noch an?

  • Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung
  • Fährtenhundprüfung als spezialisierte Nasenarbeit
  • Stöberprüfung
  • Wachhundprüfung

 

Voraussetzung, um an einer Prüfung teilzunehmen, ist das vorherige Ablegen einer Begleithundprüfung.