1. Grundsätzliches

 

1.1 Erziehung und Grundausbildung der Hunde

Obgleich die Bedeutung der Hundehaltung in der heutigen Zeit eher wächst, – zu nennen ist vor allem die wichtige soziale Funktion, die der Hund belegt – werden die Rahmenbedingungen für eine artgerechte Hundehaltung immer schwieriger. Maßgeblich dazu beigetragen haben die zahlreichen, aus einer wachsenden Hundefeindlichkeit entstandenen Gesetze und Verordnungen auf Landes- und Kommunalebene, die die Hundehaltung erheblich beeinträchtigen. Angesichts dieser sich verschlechternden Rahmenbedingungen sind sachkundige Hundehalter gefordert, die mit erzogenen und ausgebildeten Hunden rücksichtsvoll in Erscheinung treten. Die Ausbildung der Hunde zu umweltsicheren und verlässlichen Begleitern ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass der Hund als angepasstes und verträgliches Mitglied der Sozialgemeinschaft akzeptiert wird. Diese Anforderungen werden vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) unterstützt und befürwortet. Restriktionen gegen Hundehalter, die über diese Anforderungen hinausgehen und ausschließlich die Zielsetzung verfolgen, Hundehaltung in Deutschland einzuschränken bzw. die Zahl der Hunde zu reduzieren, werden vom VDH nachdrücklich abgelehnt.

1.2 Aufgaben und Stellenwert des VDH
Bei der Vermittlung von Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von Hunden haben der VDH und seine Mitgliedsvereine bereits in der Vergangenheit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und werden diese zukünftig durch die Einführung des VDH-Hundeführerscheins noch weiter ausbauen. Entsprechend dem VDH-Slogan „…wenn’s um den Hund geht – VDH“ wird von den Hundehaltern und der Gesellschaft insgesamt erwartet, dass der VDH entsprechende qualifizierte Angebote flächendeckend mit akzeptablen Konditionen bereithält. Auf dem Sektor der Ausbildung von Hunden ist ein diffuser Markt entstanden, auf dem häufig unqualifizierte Anbieter mit völlig überzogenen Preisen die Gunst der Stunde nutzen. Diese Entwicklung – in Verbindung mit der zunehmenden Hundefeindlichkeit – erfordert im Interesse aller Hundehalter einen starken VDH mit entsprechenden Angeboten für alle Hundehalter.

1.3 Der „VDH-Hundeführerschein
VDH-Mitgliedsvereine leisten mit der Durchführung von Begleithund-Prüfungen, Team-Tests, Augsburger Modell etc. bereits einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von Hunden. Die verstärkte Nachfrage nach diesem Angebot erfordert ein flächendeckendes und einheitliches Angebot mit gleichen Qualitätsstandards und zu gleichen Konditionen für alle Mitglieder in VDH-Mitgliedsvereinen und auch für alle interessierten Nichtmitglieder. Dies ist auch deshalb wichtig, weil seitens des Staates immer mehr Nachweise der Sachkunde von Hundehaltern und der Grundausbildung von Hunden sowie „Verhaltenstests“ in verschiedenen Zusammenhängen verlangt werden. Für viele Hundehalter ist es hilfreich, wenn die Anerkennungsfähigkeit durch eine einheitliche, bekannte Prüfung sichergestellt wird.

Mit der Entwicklung des VDH-Hundeführerscheines ist nicht die Forderung verbunden, einen Führerschein verbindlich für alle Hundehalter vorzuschreiben. Es ist ein Angebot für alle Hundehalter – unabhängig davon, ob Mitglied in einem VDH-Mitgliedsverein oder nicht -, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Wenn damit gleichzeitig für zahlreiche Hundehalter die Möglichkeit geschaffen wird, örtlich geforderte Nachweise zu erbringen, ist dies ein wichtiger Nebeneffekt, aber nicht das Hauptmotiv. Im Vordergrund steht die verstärkte Nachfrage von Hundehaltern nach Sachkunde und einer soliden Grundausbildung ihres Hundes, um eine artgerechte, harmonische Hundehaltung bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen zu befriedigen.

Mit dem VDH-Hundeführerschein wird auch die Zielsetzung verfolgt, Hundesteuer-Nachlässe (Rabatte) und günstigere Prämien für die Hundehaftpflicht-Versicherung bei Vorlage des VDH-Hundeführerscheines durchzusetzen.

Der VDH-Hundeführerschein ist eine Prüfung, die auf den sozialverträglichen Hund und das problemlose Auftreten des Gespanns von Hund und Halter im Alltag abzielt. Es wird die Sachkunde eines Hundehalters mit einem bestimmten Hund überprüft und das konkrete Gespann »Hundehalter und Hund« am Prüfungstag bewertet. Zukünftige Fehlentwicklungen können nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wird im Rahmen des Vorbereitungskurses dem Hundehalter vermittelt, dass er das Gehorsamsniveau seines Hundes auch nach bestandener Prüfung zum VDH-Hundeführerschein halten bzw. verbessern soll und insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten in Richtung Aggressivität umgehend fachmännischer Rat einzuholen ist. Mit dem einheitlichen Zertifikat »VDH-Hundeführerschein« wird bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und der von ihm geführte bestimmte Hund ausgebildet und sozialverträglich ist. Es ist daher sinnvoll, dass ein Hundehalter mit einem neuen Hund erneut die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ablegt und gegebenenfalls mehrere Familienmitglieder mit ein und demselben Hund die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ablegen.

Die Bestimmungen zum VDH-Hundeführerschein sind an die VDH-Begleithund-Prüfung angelehnt, betonen aber noch mehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit des Hundes in Alltagssituationen, während an die exakte Ausführung der Unterordnungsübungen nicht ganz so hohe Anforderungen gestellt werden. Wichtiger Bestandteil des VDH-Hundeführerscheins ist auch die Vermittlung von Sachkunde für den Hundehalter, die geschult und überprüft wird.

Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein werden nach einheitlichen Kriterien und mit einheitlichen Gebühren unter Mitwirkung von vom VDH ausgebildeten, geprüften und anerkannten (lizensierten) „Ausbildern“ und „Prüfern“ durchgeführt.

 

Die Infrastruktur für die Ausbildungslehrgänge zum VDH-Hundeführerschein befindet sich derzeit noch im Aufbau. Es wurden bisher 3.500 Ausbilder und 1.500 Prüfer qualifiziert. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den VDH-Mitgliedsvereinen. Diese müssen in ihrer beruflichen und privaten Terminplanung für die Durchführung eines Kurses einen zeitlichen Freiraum von 12 zusammenhängenden Wochen schaffen, in denen sie an bis zwei Tagen je Woche für die Ausbildung bereitstehen. Darüber hinaus müssen geeignete Örtlichkeiten für den theoretischen und praktischen Teil der Kurse gefunden werden.

 

1.4 Die Säulen des VDH-Hundeführerscheins
Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des VDH-Hundeführerscheins basieren auf folgenden Säulen:

  • Sachkunde des Hundehalters
  • Gehorsam des Hundes
  • Sozialverträglichkeit des Hundes

Im Rahmen von Vorbereitungskursen wird den Teilnehmern umfangreiches Wissen über Hunde und Hundehaltung vermittelt. Hierzu werden zu Beginn des Vorbereitungskurses Unterlagen (Leitfaden, Videos etc.) ausgegeben, die im Selbststudium zu erarbeiten sind. Darüber hinaus wird der Lehrgangsstoff in mehreren Unterrichtsstunden vermittelt und vertieft. Ferner stehen die Ausbilder während des gesamten Kurses für Fragen und Probleme der Teilnehmer zur Verfügung. Die Teilnehmer müssen im Rahmen des Vorbereitungskurses kein umfangreiches Fachwissen erlangen, die Vermittlung von theoretischen Grundkenntnissen, die für die Haltung, den Umgang und die Ausbildung von Hunden notwendig sind, steht im Vordergrund. Das so erlangte Wissen wird am Ende des Vorbereitungskurses im Rahmen einer schriftlichen Sachkundeprüfung durch neutrale Prüfer abgefragt.

Hunde müssen erzogen sein und eine Grundausbildung haben. Sie müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar sein – sie müssen gehorsam sein. Hierzu werden die wichtigsten Grundübungen im Rahmen des Vorbereitungskurses erarbeitet. Dies geschieht durch den Hundehalter, der unter fachmännischer Anleitung seinen Hund ausbildet. Hierbei steht nicht die exakte Ausführung der Übungen im Vordergrund, sondern die Erarbeitung einer engen vertrauensvollen Bindung zwischen Hundehalter und Hund, die dazu führt, dass der Hund in jeder Situation und an jedem Ort durch den Hundehalter kontrolliert werden kann. Der Gehorsam des Hundes wird im Rahmen einer Prüfung durch einen neutralen Prüfer bewertet.

Im Rahmen des Vorbereitungskurses wird nicht nur der Gehorsam des Hundes erarbeitet, sondern auch ein angemessenes, rücksichtsvolles Auftreten des Hundehalters mit seinem Hund in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen. Hierbei soll sich der Hund friedlich und sozialverträglich präsentieren und darf trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht unangemessen aggressiv reagieren; der Hund muss durch den Hundeführer kontrollierbar und jederzeit beherrschbar sein. Dieser Prüfungsteil hat eine zentrale Bedeutung: unangemessen und/oder unkontrollierbar aggressive sowie wenig frustrations- und stresstolerante Hunde können nicht bestehen.

Aufgrund dieser Übungen mit den strengen Anforderungen an den Hund sind wesentliche Elemente eines Verhaltens- bzw. Wesenstests abgedeckt. Erhebliche Defizite im Sozialverhalten und eine übersteigerte Aggressivität können in der Regel im Rahmen eines solchen Vorbereitungskurses nicht kompensiert werden. Die Überprüfung der Sozialverträglichkeit erfolgt durch neutrale Prüfer.

1.5 Qualifizierte Ausbilder und Prüfer
Die Qualität eines Hundeführerscheins ist nicht allein von guten und fachlich durchdachten Bestimmungen mit sinnvollen Übungen abhängig, sondern wesentlich von einer guten Infrastruktur mit qualifizierten Ausbildern und Prüfern. Deshalb können im Rahmen des VDH-Hundeführerscheins nur qualifizierte und vom VDH lizensierte Ausbilder und Prüfer tätig werden.

„Ausbilder“ sind fachlich qualifizierte und geprüfte Hundeausbilder, die als Kursleiter der Vorbereitungskurse für die Prüfung „VDH-Hundeführerschein“ verantwortlich sind. Nur vom VDH lizensierte Ausbilder sind berechtigt, diese Vorbereitungskurse durchzuführen.

„Prüfer“ sind fachlich qualifizierte, erfahrene und geprüfte Hundeausbilder, die Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein mit den drei Säulen „Sachkunde des Hundehalters“, „Gehorsam“ und „Sozialverträglichkeit des Hundes“ abnehmen. Nur vom VDH lizensierte Prüfer dürfen diese Prüfungen abnehmen.

Voraussetzungen, Ausbildung und Prüfung der Ausbilder und Prüfer werden gesondert geregelt.

1.6 Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen zum VDH-Hundeführerschein sind für alle Beteiligten bindend. Alle Prüfungsteilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. In Zweifelsfällen kann der Prüfer individuelle Anforderungen stellen.

2. Vorbereitungskurse

2.1 Veranstalter
Die Vorbereitungskurse zum VDH-Hundeführerschein werden im Auftrag des VDH durchgeführt. Veranstalter der Kurse können sein:

  • VDH-Mitgliedsvereine
  • Untergliederungen von VDH-Mitgliedsvereinen (in Abstimmung mit dem Hauptverein)
  • Beauftragte Mitglieder von VDH-Mitgliedsvereinen (vom Hauptverein beauftragt)

 

2.2 Anmeldung der Vorbereitungskurse
Die Durchführung eines Vorbereitungskurses ist dem VDH spätestens 14 Tage vor Beginn mit einem einheitlichen Formular anzuzeigen.Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Veranstalter
  • Kursleiter mit vollständiger Anschrift, Telefon und Fax
  • Verantwortlicher Ausbilder (VDH-Liste „Ausbilder“), kann gleichzeitig auch Kursleiter sein
  • Ort
  • Kursbeginn
  • Voraussichtlicher Prüfungstermin

Der VDH führt eine aktuelle Liste aller in Deutschland stattfindenden Vorbereitungskurse. Diese Liste wird Interessenten zur Verfügung gestellt sowie in der Verbandszeitschrift UNSER RASSEHUND und im Internet veröffentlicht. Die Liste ist u. a. nach Postleitzahlen sortiert und ermöglicht jedem Interessenten einen schnellen Überblick über das aktuelle Kursangebot in seiner direkten Umgebung.

2.3 Durchführung der Vorbereitungskurse
a) Plätze und Örtlichkeiten
Die Vorbereitungskurse können auf folgenden Plätzen und Örtlichkeiten durchgeführt werden:

  • auf Übungsplätzen von VDH-Mitgliedsvereinen
  • als Untermieter auf Übungsplätzen von VDH-Mitgliedsvereinen
  • auf jedem weiteren geeigneten Gelände wie z. B. Windhund-Rennbahnen, angemieteten öffentlichen Plätzen, Sportplätzen etc.
  • Vorbereitungskurse dürfen nicht auf dem Gelände von kommerziellen Hundeschulen durchgeführt werden.

Bei der Auswahl der Örtlichkeiten haben die Veranstalter die Auflagen der einzelnen Landeshundeverordnungen und kommunalen Vorschriften zu beachten.

b) Anerkannte Ausbilder
Vorbereitungskurse können nur von anerkannten Ausbildern (VDH-Liste „Ausbilder“) durchgeführt werden.

2.4 Voraussetzungen für Kursteilnehmer
a) Hundehalter
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen.

b) Hunde
Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist zu berücksichtigen, dass der Hund bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein muss. Verhaltensgestörte oder in ihrem Verhalten sehr problematische können nicht angenommen werden, da im Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann. Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist anzustreben. Stellt sich im Laufe des Vorbereitungskurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch, den Vorbereitungskurs fortzusetzen und abzuschließen.

2.5 Ablauf der Vorbereitungskurse
Der Vorbereitungskurs dauert ca. zwölf Wochen, in denen ein bis zwei wöchentlich Übungsstunden stattfinden. Die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein soll spätestens vier Monate nach Kursbeginn stattfinden.

2.6 Vermittlung von Sachkunde · Wissen über Hunde und Hundehaltung

Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, das vom Veranstalter bereitzuhaltende Teilnehmerpaket abzunehmen (pro Familie mindestens einmal; entfällt, wenn der Teilnehmer bereits einmal ein solches Paket erworben hat). Anhand der in diesem Paket enthaltenen Lernmittel kann der Kursteilnehmer insbesondere die notwendigen Kenntnisse für die Sachkundeprüfung im Selbststudium erarbeiten. Das Teilnehmerpaket enthält unter anderem:

  • ein Video (VDH-Hundeführerschein)
  • diesen Leitfaden

Darüber hinaus findet im Rahmen der Vorbereitungskurse eine theoretische Schulung durch den Ausbilder statt, der während des gesamten Kurses für Fragen der Teilnehmer zur Verfügung steht.

Den einzelnen Teilnehmern werden im Rahmen des Vorbereitungskurses Grundkenntnisse aus dem Bereich der Hundehaltung vermittelt und eine entsprechende fachliche Beratung angeboten. Dies beginnt mit allgemeinen Informationen über Hunde und artgerechte Hundehaltung. Dazu zählen Hinweise, inwieweit eine Haltung in der Wohnung bzw. im Haus oder im Zwinger sinnvoll erscheint, Informationen über die Ernährung und Pflege und wie eine ausreichende Beschäftigung und Auslastung des Hundes gewährleistet werden kann.

Den Hinweisen über ein angemessenes und rücksichtsvolles Auftreten in der Öffentlichkeit kommt unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit eine besondere Bedeutung zu. Der Hundehalter muss für das Verhalten seines Hundes sensibilisiert werden und ihn zum sozialverträglichen Hund erziehen. Dazu zählt, dass sich der Hund bei der Begegnung mit Menschen oder anderen Hunden friedlich verhält oder dass Ruhestörung durch den Hund vermieden wird. Auch die Reinlichkeit auf Straßen und in Parkanlagen wird in diesem Themenzusammenhang angesprochen.

Der Vorbereitungskurs soll den Teilnehmern auch grundlegende Kenntnisse über Rechte und Pflichten von Hundehaltern vermitteln. Hier werden u. a. die verschiedenen Hundeverordnungen der Bundesländer und Gemeinden, Gesetze und Urteile, Fragen zum Mietrecht, aber auch Haftungsfragen sowie Fragen zum Versicherungsschutz behandelt.

Die Erziehung des Hundes stellt einen Schwerpunkt der theoretischen Schulung dar, da das Verhalten des Mensch/Hund-Gespanns in der Öffentlichkeit maßgeblich von diesem Kriterium abhängt. Innerhalb dieses Themenkomplexes werden den Teilnehmern Informationen über das Wesen des Hundes, also sein Sozialverhalten, rassetypische Eigenschaften und die unterschiedlichen Entwicklungsphasen gegeben.

Die art- und tiergerechte Erziehung und Ausbildung des Hundes ist auch von der Verständigung zwischen Mensch und Hund bestimmt. Den Kursteilnehmern werden daher Kenntnisse über die Sinnesleistungen und die Körpersprache des Hundes vermittelt. Auf der Basis dieser Kenntnisse wird den Teilnehmern deutlich gemacht, wie dem Hund Ausbildungsinhalte in einer bestimmten Form, z. B. über Hör- und Sichtzeichen, zu vermitteln sind.

Ein weiteres Themengebiet der theoretischen Schulung widmet sich der Konditionierung und der Ausbildung. Hier werden den Teilnehmern tiergerechte Methoden aufgezeigt, die es ihnen ermöglichen, ihrem Hund eine praxisorientierte und solide Grundausbildung zu bieten. Diese Methoden werden dann im praktischen Teil des Vorbereitungskurses umgesetzt.

Zuletzt wird der Bereich der Ersten Hilfe beim Hund angesprochen, in dem Kenntnisse über Krankheitszeichen und Sofortmaßnahmen zur Versorgung von Verletzungen vermittelt werden.

2.7 Praktischer Teil · Gehorsam und Sozialverträglichkeit
Im praktischen Teil des Vorbereitungskurses erfolgt die Umsetzung des in der theoretischen Schulung vermittelten Wissens. Unter Anleitung des Ausbilders werden Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit durchgeführt, die die Teilnehmer auf die Prüfungsanforderungen zum VDH-Hundeführerschein vorbereiten.

3. Prüfung – Organisatorisches

3.1 Veranstalter
Die Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein werden im Auftrag des VDH durchgeführt. Veranstalter der Prüfungen können sein:

  • VDH-Mitgliedsvereine
  • Untergliederungen von VDH-Mitgliedsvereinen (in Abstimmung mit dem Hauptverein)
  • Beauftragte Mitglieder von VDH-Mitgliedsvereinen (vom Hauptverein beauftragt)

3.2 Prüfungs-Anmeldung
Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung zum VDH-Hundeführerschein trägt der Veranstalter. Der Kursleiter ist in der Regel auch Prüfungsleiter, der spätestens vier Wochen vor der Prüfung dem VDH die Prüfung mit einem einheitlichen Formular anzuzeigen hat. Dieses Formular beinhaltet folgende Angaben:

  • Datum der Prüfung
  • Ort der Prüfung
  • Prüfer (VDH-Liste „Prüfer“)
  • Voraussichtliche Teilnehmerzahl

In welcher Form der Veranstalter die Prüfung bei seinem Hauptverein anzumelden hat, liegt im Zuständigkeitsbereich der VDH-Mitgliedsvereine.

3.3 Durchführung der Prüfung
a) Öffentlichkeit der Prüfungen
Die Prüfungen sind öffentlich. Sönnen ganzjährig an jedem Tag durchgeführt werden.

b) Plätze und Örtlichkeiten
Der Prüfungsleiter besorgt im Auftrag des Veranstalters – evtl. in Absprache mit dem verantwortlichen Kursleiter – ein geeignetes Gelände. Für die Übungen zur Überprüfung des Gehorsams ist ein ausreichend großer Platz (z. B. Übungsplatz, Sportplatz etc.) auszuwählen. Die Prüfung der Sozialverträglichkeit erfolgt an einem Ort mit einem erhöhten Passanten- und Fahrzeugverkehr. Unter Umständen hat der Prüfungsleiter im Vorfeld der Prüfung das zuständige Ordnungsamt zu verständigen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

c) Anerkannter Prüfer
Die Prüfungen können nur von einem anerkannten Prüfer (VDH-Liste „Prüfer“) abgenommen werden. Der Prüfer darf nicht Ausbilder des zur Prüfung angemeldeten Vorbereitungskurses sein.

d) Teilnehmerzahl
An einem Prüfungstag dürfen höchstens 15 Hunde von einem Prüfer bewertet werden; die Mindestzahl für eine Prüfung beträgt vier Hunde.

e) Unterlagen
In einem einheitlichen Prüfungsformular sind festzuhalten:

  • Ort, Datum, Prüfer, Prüfungsleiter
  • Hundeführer mit Adresse
  • Hund mit Name, Tätowier-/Mikrochip-Nummer, Wurftag, Zuchtbuchnummer, Rasse
  • bestanden/nicht bestanden

f) Identifizierung
Der Prüfungsleiter hat sicherzustellen, dass am Prüfungstag für Hunde, die mit einem Transponder gekennzeichnet sind, ein geeignetes Lesegerät zur Identifizierung zur Verfügung steht. Die Prüfungsunterlagen enthalten Hinweise zur Umsetzung, wie etwa über Ausleihmöglichkeiten für Lesegeräte.

3.4 Voraussetzungen für Prüfungsteilnehmer

a) Teilnehmer
Teilnehmen können:

  • Kursteilnehmer
  • Hundeführer (Anmeldung: Spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin), die dem Ausbilder zuvor die Prüfungsreife demonstriert haben.

Die Teilnehmer haben theoretisches Wissen über Hunde und Hundehaltung sowie über Verhaltensweisen von Hunden in einem schriftlichen Test (Sachkundeprüfung) nachzuweisen.

Es ist möglich, dass zwei Teilnehmer mit dem gleichen Hund jeweils die vollständige Prüfung ablegen. Ein Hundeführer darf an einer Prüfung zum VDH-Hundeführerschein nicht mehr als zwei Hunde vorführen. Der Prüfungsleiter darf keinen Hund vorführen und auch keine sonstigen Aufgaben übernehmen.

b) Zulassung der Hunde zur Prüfung
Rassehunde und Mischlinge aller Größen sind zur Prüfung grundsätzlich zugelassen. Das Mindestalter der Hunde muss zwölf Monate betragen. Kranke oder verletzte Hunde können durch den Prüfungsleiter oder den Prüfer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Hunde müssen während der Prüfung mit handelsüblichen Leder-, Kunststoff- oder Kettenhalsbändern mit Würgestopp vorgeführt werden. Läufige Hündinnen dürfen an der Prüfung zum VDH-Hundeführerschein teilnehmen; sie müssen dann in der Startfolge an das Ende der Prüfung gesetzt werden.

Für die vorgeführten Hunde ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Mit der Anmeldung hat der Hundeführer schriftlich den Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachzuweisen und eine Haftungsausschlusserklärung für den Veranstalter, den Prüfer und gegenüber dem VDH abzugeben.

Vor der Zulassung zur Prüfung im praktischen Teil zum VDH-Hundeführerschein sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist auch die Überprüfung der Tätowier-/Mikrochip-Nr. Zeigen sich die Hunde im Verlauf der Unbefangenheitsprobe oder auch während der gesamten Prüfung angriffsbereit oder aggressiv gegen Menschen und Hunde, sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen. Bei rücksichtslosem Verhalten des Hundeführers (z. B. in der Öffentlichkeit) kann die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein ebenfalls abgebrochen werden. Gleiches gilt, wenn der Hundehalter gegenüber seinem Hund Gewalt anwendet oder tierschutzrelevante Erziehungshilfsmittel benutzt. Die Bewertung evtl. bis dahin gezeigter Übungsabschnitte entfällt.

 

(Quelle: VDH)