§1 Name und Sitz
1.1. Der Verein führt den Namen „Hundesportverein Breitungen e.V. “
(HSV-Breitungen e.V.). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Meiningen unter VR 1002 eingetragen.
1.2. Der Sitz des Vereins ist Breitungen. Die Geschäftsstelle befindet sich am Ort des 1. Vorsitzenden.
1.3. Der Verein ist Mitglied des Schutz- und Gebrauchshundesportverbandes (SGSV), welcher seinerseits Mitglied im Deutschen Hundesportverband, im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und dieser wieder Mitglied der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) ist.
1.4. Die personelle Mitgliedschaft in der Sektion Dienst- und Gebrauchshundewesen (SDG) der ehemaligen DDR und deren Vorgänger wird hinsichtlich der Dauer und sportlichen Erfolge anerkannt.
1.5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Hundesports.
1.6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Ziele und Aufgaben
2.1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist gemeinnützig im Sinne des SGSV-Landesverbandes Thüringen tätig.
2.2. Ziel des Vereins ist die Ausbildung der Hunde zu „Sport- und Gebrauchshunden“, Beratung und Belehrung der Mitglieder durch Wort und Schrift in der Aufzucht, Fütterung, Haltung, Pflege und Ausbildung der Hunde.
Die Ausbildung der Hunde erfolgt nach den jeweiligen gültigen Richtlinien für Sport- und Gebrauchshunde und für den Breiten- und Turnierhundesport.
2.3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere ,
- durch Sport mit dem Hund,
- durch die Unterstützung der Bestrebung zur Gesunderhaltung durch Sport,
- der Naturverbundenheit und des Umweltschutzes sowie
- durch die Einhaltung des aktuellen Tierschutzgesetzes .
2.4. Der Verein unterstützt die Zusammenarbeit mit den diensthundehaltenden Behörden in der Ausbildung von Dienst- Schutz- Fährten- und Begleithunden und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Möglichkeiten des geltenden Rechtes.
2.5. Der Hundesportverein Breitungen e.V. setzt sich für eine breite Mitarbeit der Jugendlichen auf allen Ebenen des Verbandes ein und unterstützt die Entwicklung junger Menschen beim Sport mit dem Hund. Weiterhin ist der Verein politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Interessen im Sinne der geltenden steuerbegünstigenden Vorschriften.
2.6. Die Mittel des Vereins und etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige finanzielle Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihren Ausscheiden oder Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Rückerstattung der geleisteten Sacheinlagen.
§3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1. Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion, der Hautfarbe und der Staatsangehörigkeit. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag (Beitrittserklärung) an den Vorstand.
Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme wird durch den Vorstand bestätigt. Bei Ablehnung erfolgt ein schriftlicher Bescheid innerhalb vier Wochen ohne Angabe der Gründe.
Zum Ehrenmitglied kann der gesamte Vorstand Mitglieder ernennen, die sich um das Sport- und Gebrauchshundewesen besonders verdient gemacht haben.
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kann jedes Mitglied zum Ehrenmitglied werden. Hierzu muss das Mitglied einen schriftlichen Antrag beim Vorstand stellen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3.2. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
3.2.1. Austritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
3.2.2. Ausschluss
Über den Ausschluss entscheidet der gesamte Vorstand.
Vor dem Ausschluss ist das Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung des gesamten Vorstandes ist dem Mitglied ohne Angabe der Gründe innerhalb vier Wochen mitzuteilen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Ausschluss ist zulässig
a) bei Verstoß gegen die Satzung, gegen Regeln der Fairness und gegen Sitte und Anstand
b) bei Vereinsschädigung oder unehrenhaften Verhalten im gesamten Hundewesen
c) bei Nichtzahlung der Vereinsbeiträge zum festgelegten Termin
d) in besonderen Fällen entscheidet der gesamte Vorstand.
3.2.3. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten im Verein. Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Ein Anteil am Vereinsvermögen besteht nicht. Sämtliche Besitztümer des Vereins sind sofort und ohne Ersatz dem Vorstand zu übergeben.
3.3.Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Alle Mitglieder sind berechtigt, das Vereinseigentum und die von ihm gepachtete Fläche ordnungsgemäß zu benutzen.
Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, die Ziele und Zwecke des Vereins durch tatkräftige Mitarbeit zu fördern, ihre Hunde nach dem aktuellen Tierschutzgesetz zu halten.
Die Mitglieder des Vereins erklären sich bereit, an allen Mitgliederversammlungen und Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
Bei Nichtableistung der Arbeitseinsätze sind die Mitglieder verpflichtet, umgehend mit Zahlung der Mitgliedsbeiträge den Ausgleichsbetrag an den Verein zu zahlen. Näheres regelt die Beitragsordnung.
3.4. Die Nutzung der Vereinsgüter und -flächen von Nichtmitgliedern ist ausschließlich durch den Vorstand zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand rechtliche Schritte vor.
§4 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
§ 5 Wahlen und Amtsdauer
5.1. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Geschäftsjahren mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
5.2. Der Vorstand ist in geheimer Wahl zu wählen.
Bei nur einem Kandidaten je Wahlamt kann auf Antrag und Zustimmung durch die Mitgliederversammlung eine offene Wahl stattfinden.
5.3. Die Kandidaten für den Vorstand werden auf Antrag der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, sie müssen Mitglied des Vereins sein.
5.4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. Bis zur nächsten Wahl kann durch den Vorstand ein Mitglied kommissarisch eingesetzt werden bzw. ein Mitglied des Vorstandes übernimmt diese Funktion mit. Der Vorstand ist verpflichtet, eine Mitgliederversammlung bzw. eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
5.5. Weiteres regelt die Wahlordnung des Vereins.
§ 6 Beschlüsse
6.1. Über Sitzungen des Vorstandes, der Mitgliederversammlung sowie der außerordentlichen Mitgliederversammlung, ist eine Niederschrift anzulegen.
6.2. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
6.3. Die Mitglieder sind an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden, soweit nicht durch die Mitgliederversammlung anders beschlossen wird.
§7 Mitgliederversammlung
Die im ersten Monat eines jeden Geschäftsjahres stattfindende Jahreshauptversammlung beschließt soweit erforderlich über die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes sowie über Satzungsänderungen.
Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes bzw. auf Verlangen von 20 % der Mitglieder einzuberufen, die der Mitgliederversammlung beiwohnen müssen.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.
§ 8 Finanzierung, Eigentumsverhältnisse
8.1. Der Hundesportverein Breitungen e.V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Werbung und Spenden und durch Sponsoren.
8.2. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbetrag. Der Verein kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Alles Weitere regelt die Beitragsordnung.
8.3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8.4. Der zur Verfügung stehende Übungsplatz ist Pachtgelände und wurde zur Nutzung übergeben. Die Fläche beträgt 0,5 ha. Ein schriftlicher Nutzungsvertrag liegt vor. Zum Eigentum des Vereins gehört ein Sportlerheim aus Holzfertigteilen mit einer Grundfläche von 9m x 7m und ein Geräteschuppen. Wasser- und Energieanschluss sind nicht vorhanden.
§ 9 Vertretung im Rechtsverkehr
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem persönlichen Eigentum für Ansprüche gegen den Verein.
Alle Mitglieder, die ihre Befugnisse überschreiten, sind dem Verein für den dadurch entstandenen Schaden verantwortlich.
§ 10 Kassenprüfer
Im Rahmen der Vorstandswahl sind mindestens zwei Kassenprüfer für die drei Folgejahre zu wählen. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Kassenprüfer haben am Schluss eines jeden Geschäftsjahres die Kassenprüfung vorzunehmen. Über das Ergebnis der Kassenprüfung haben sie in der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten. Im Falle von Beanstandung ist der Sachverhalt schriftlich festzulegen und der Mitgliederversammlung zu unterbreiten, welche über die Entlastung des Vorstandes entscheidet. Außerdem können Kassenprüfer zwischenzeitlich mit kurzfristiger Absprache mit dem Kassenwart die Kassengeschäfte überprüfen. Die Kassenprüfer können im Höchstfall für zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden gewählt werden.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Kassenprüfers erfolgt eine Ersatzwahl in der nächsten Mitgliederversammlung.
§ 11 Satzungsänderung
Anträge zur Satzungsänderung müssen vor jeder Mitgliederversammlung fristgerecht und schriftlich beim Vorstand gestellt werden.
Über die Annahme oder Ablehnung der schriftlichen Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
§ 12 Auflösung
Der Verein kann sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigender Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Breitungen mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zur Förderung des Hundesports zuzuführen.
§ 13 Gesetz
Im Übrigen gelten die Gesetze des BGB § 21 bis § 79 sowie die allgemeinen Regelungen und Ordnungen des Vereins.
§ 14 Schlussbestimmung
Die Satzung wurde in der geänderten Fassung am 02.03.2012 in Breitungen durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Gez.
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1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Hans Gattinger Hartmut Jäger
Unterm Sandberg 13 Hauptstr. 27 a
36448 Bad Liebenstein 98597 Breitungen